
Voraussetzungen für Gastangler und Touristen
Um in Schleswig-Holstein angeln zu dürfen, benötigt man einen Fischereischein. Zusätzlich muss die Fischereiabgabe für das aktuelle Jahr in Höhe von 10,- € entrichtet werden. Dafür erhält man eine entsprechende Jahresmarke, die in den Fischereischein geklebt wird. Erst dann ist der Fischereischein gültig.
Die Jahresmarke erhält man bei den meisten Tourist-Informationen oder Angelgeschäften.
Wichtig: Auch Personen mit einem Fischereischein aus einem anderen Bundesland müssen in jedem Fall die Fischereiabgabe für Schleswig-Holstein entrichten.
Mit einem gültigen Fischereischein ist man berechtigt, in den Küstengewässern zu angeln. Für alle Binnengewässer benötigt man zusätzlich einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer.
Wer keinen Fischereischein besitzt, hat die Möglichkeit einen sogenannten „Urlauberfischereischein“ zu erwerben. Dieser Schein ist auf 28 Tage befristet und kann bei vielen Tourist-Informationen oder online erworben werden.
Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einer Angel angeln, wenn ein Erwachsener mit gültigem Fischereischein und Erlaubnisschein dabei ist. Ab 12 Jahren benötigt man einen Fischereischein. Einen „Jugendfischereischein“, wie in anderen Bundesländern gibt es in Schleswig-Holstein nicht.
Erlaubnisscheine
Gastkarten für die Rantrumer Wehle und die Norderbootfahrt: Tageskarte 5,- €, Wochenkarte 20,- €.
Die Gastkarten sind erhältlich beim 1. Vorsitzenden.
Gastkarten für die Sielzüge sind in vielen Angelgeschäften, Tourist-Infos und dem Baumarkt in Garding erhältlich.
Nützliche Adressen:
Angelgeräte Ovens
Andreas-Clausen-Straße 2
25813 Husum
Angelspezi Heide
Feldstraße 50
25746 Heide
Touristeninformation Tönning
Am Markt 1
25832 Tönning
www.toenning.de/toenning-erleben/tourist-information
Touristeninformation St. Peter-Ording
Maleens Knoll 2
25826 St. Peter-Ording
Touristeninformation Garding
Markt 26
25836 Garding